Kostenübernahme von sensomotorischen Einlagen verweigert?

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Kostenerstattung von orthopädischen Einlagen durch ihre Krankenversicherung. Im Falle der Ablehnung dürfen sie von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Dazu können Sie das hier zur Verfügung gestellte Widerspruchsschreiben verwenden und an Ihre Krankenkasse senden. Eine ausführliche Beschreibung Ihrer Rechte finden Sie außerdem im ebenfalls als Download zur Verfügung gestellten Informationsblatt der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte.